Mitgliedschaft

Alle Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte können dem Ingolstädter Anwaltsverein beitreten.

Satzungsgemäßer Zweck des Vereins ist die Wahrung, Pflege und Förderung der beruflichen und wirtschaftlichen Interessen der Anwaltschaft im Landgerichtsbezirk Ingolstadt. Weiterhin vermittelt der Verein berufsbezogene Informationen und wird sich um die Fortbildung seiner Mitglieder im nahen Umfeld bemühen.

Der Jahresbeitrag beläuft sich auf derzeit 200,00 €. Hiervon entfallen 127,37 € an den Deutschen AnwaltVerein (DAV) und 13,00 € an den Bayerischen AnwaltVerband.

Für die ersten beiden Jahre ab der Erstzulassung entfällt der Beitrag zum DAV. Somit können neu zugelassene Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte für zwei Jahre beitragsfrei beitreten.

Weiterhin besteht die Möglichkeit, einer Arbeitsgemeinschaft beizutreten. Im Deutschen AnwaltVerein bestehen derzeit 29 Arbeitsgemeinschaften in den verschiedensten Rechtsgebieten.


Vorteile einer Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft bietet viele Möglichkeiten und Vorteile:

 

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internsetseite des Deutschen Anwaltvereins unter www.anwaltverein.de.