Beratungshilfe

Wozu?
Durch die Beratungshilfe soll es Bürgern mit geringem Einkommen ermöglicht werden, sich beraten und vertreten zu lassen. Die Beratungshilfe wird außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens gewährt.

Für wen?
Beratungshilfe erhält, wer nach seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die für eine Beratung oder Vertretung erforderlichen Mittel nicht aufbringen kann und keine anderen zumutbaren Möglichkeiten für eine Hilfe hat.

Wo?
Für die Gewährung von Beratungshilfe ist ein Antrag erforderlich, der mündlich oder schriftlich beim zuständigen Amtsgericht gestellt werden kann. Auch besteht die Möglichkeit, sich direkt an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt zu wenden, der den schriftlichen Antrag an das Amtsgericht weiterleitet.

 

Nachfolgend können Sie das Antragsformular herunterladen, aus welchem Sie weitere Informationen entnehmen können.

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Vordruck für den Antrag auf Beratungshilfe