Prozesskostenhilfe

Wozu?
Die Prozesskostenhilfe will Parteien, die die Kosten eines Rechtsstreits nicht aufbringen können, die Verfolung oder Verteidigung ihrer Rechte ermöglichen.

Für wen?
Einen Anspruch auf Prozesskostenhilfe hat, wer
- einen Prozess führen muss und die dafür erforderlichen Kosten nicht oder nur teilweise aufbringen kann und
- nach Einschätzung des Gerichts nicht nur geringe Aussichten auf Erfolg hat und
- nicht von der Prozessführung absehen würde, wenn die Kosten selbst zu tragen wären. 

Ein Anspruch auf Prozesskostenhilfe besteht nicht, wenn eine Rechtsschutzversicherung oder eine andere Stelle die Kosten übernimmt.

Was ist Prozesskostenhilfe?
Prozesskostenhilfe bewirkt, dass die Partei auf die Gerichtskosten und auf die Kosten ihrer anwaltlichen Vertretung je nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen keine Zahlungen oder Teilzahlungen zu leisten hat.

Verbessern sich die Verhältnisse der Partei wesentlich, kann sie vom Gericht auch noch nachträglich bis zum Ablauf von vier Jahren seit Prozessende zu Zahlungen herangezogen werden.

Welche Risiken sind zu beachten?
Die Prozesskostenhilfe erstreckt sich nicht auf die Kosten, die die gegnerische Partei für ihre Prozessführung aufwendet. Verliert eine Partei den Prozess, so  muss sie dem Gegner diese Kosten auch dann erstatten, wenn ihr Prozesskostenhilfe bewilligt worden ist.

Wie erhält man Prozesskostenhilfe?
Erforderlich ist ein Antrag, in dem das Streitverhältnis ausführlich und vollständig dargestellt sein muss. Dem Antrag sind außerdem eine Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse sowie entsprechende Belege beizufügen.

 

Nachfolgend können Sie das Antragsformular herunterladen, dem Sie weitere Informationen entnehmen können.

adobe pdf document 100836

Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse